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Lkw-Fahrer müssen einiges bei ihren Fahrten beachten. Besonders essenziell ist das Führen eines digitalen Fahrtenschreibers sowie einer Fahrerkarte. Die Fahrerkarte ist ein essenzieller Bestandteil einer jeden Lkw-Fahrt. Sie muss immer mit dabei sein. Dennoch kann es passieren, dass das Fahren ohne Fahrerkarte zum Thema wird. In welchen Sonderfällen das Fahren ohne Fahrerkarte erlaubt ist und was Fahrer dringend beachten sollten, zeigen wir von routecontrol Ihnen hier.

Lkw fahren ohne Fahrerkarte: Was ist die Lkw-Fahrerkarte überhaupt

Fahrerkarte Ansicht
Fahrerkarte Ansicht

Lkw-Fahrer:innen kennen sie, da sie der tägliche Begleiter im Job ist: Die Fahrerkarte. Es handelt sich dabei um ein Kärtchen, das etwa so groß wie eine Scheckkarte ist. Sie ist mit einem Speicherchip versehen, welcher persönliche Informationen von Lkw-Fahrern enthalt. Dazu zählen:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Führerscheinnummer
  • Nationalitätszeichen des ausstellenden Staats
  • Datum der Ausstellung
  • Gültigkeitsdauer der Lkw-Fahrerkarte

 

Die Fahrerkarte steht in engem Zusammenhang mit dem digitalen Fahrtenschreiber. Lenk- und Ruhezeiten von Fahrern werden auf der Karte als Information für mindestens 28 Tage gespeichert. Es empfiehlt sich also nicht, ohne Fahrerkarte zu fahren.

Fahren ohne Fahrerkarte: Für was benötigen Fahrer die Karte?

Die Fahrerkarte muss immer dann genutzt werden, wenn Fahrer Güter oder Personen im gewerblichen Rahmen transportieren. Außerdem ist sie notwendig, wenn das Fahrzeug seit 2006 zugelassen ist und ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweist. Wenn all diese Voraussetzungen zutreffen, ist das Fahren ohne Fahrerkarte unzulässig und auch ein digitaler Fahrtenschreiber ist notwendig.

Fahren ohne Fahrerkarte: Die Konsequenzen

Wenn ein Lkw mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet ist, ist das Fahren ohne Fahrerkarte nicht erlaubt. Bei gewerblichen Fahrten muss sie immer eingelegt werden – sonst drohen Strafen!

Das Fahren ohne Fahrerkarte gilt als Ordnungswidrigkeit. Bußgelder zwischen 50 und 750 Euro werden fällig. Wie hoch die Strafe tatsächlich ausfällt, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Für gewöhnlich fällt die Strafe nicht nur auf einen Fahrer zurück, sondern auch auf das Unternehmen, welches die Person beschäftigt.

Wann darf ich ohne Fahrerkarte fahren?

Es gibt Fälle, in denen Lkw-Fahrer ohne Fahrerkarte fahren dürfen. Das Fahren ohne Fahrerkarte ist dann erlaubt, wenn es sich um eine Privatfahrt handelt. Doch auch im gewerblichen Rahmen gibt es Ausnahmen.

Wer seine Fahrerkarte verloren hat, darf maximal 15 Tage lang gewerblich Lkw fahren ohne Fahrerkarte. Das Gleiche gilt auch für den Fall eines Defekts: Auch hier ist das Fahren ohne Fahrerkarte für einen kurzen Zeitraum legitim. Allerdings gibt es eine Voraussetzung: Ein Ersatz für die verlorene oder defekte Fahrerkarte muss innerhalb von 7 Tagen nach Defekt oder Verlust beantragt werden.

Wenn für einen befristeten Zeitraum das Fahren ohne Fahrerkarte möglich ist, werden die Fahrten nicht automatisch aufgezeichnet. Deshalb müssen Fahrer selbst tätig werden: Es muss ein Nachweis über die gefahrenen Strecken her! Somit müssen Fahrer eigenständig den Beginn und das Ende von Fahrten in einem Lkw-Fahrtenbuch festhalten.

Geregelt sind solche Ausnahmen übrigens in der EU-Verordnung Nummer 165/2014 in Artikel 35 Absatz 2. Wird der Zeitraum von 15 Tagen überschritten, wird ein Bußgeld von 50 Euro fällig. Auch dann, wenn die Fahrten nicht lückenlos aufgezeichnet werden, kann das für Fahrer problematisch werden.

Fahren ohne Fahrerkarte: Was beachten?

Beim Fahren ohne Fahrerkarte müssen lückenlose Aufzeichnungen vorhanden sein. Im Falle einer Kontrolle besteht für alle Branchen die Pflicht, diese vorzuweisen. Doch was bedeutet das in der Praxis?

Vor Beginn der Fahrt müssen Fahrer alle Angaben über den Lkw ausdrucken. In den Ausdruck schreiben sie ihren Namen sowie die Nummer der Fahrerkarte, die defekt oder verloren gegangen ist. Zudem muss die Nummer des Führerscheins eingetragen werden. Das Ganze wird unterschrieben und muss sich beim Fahren ohne Fahrerkarte im Lkw befinden.

Ist die Fahrt beendet, sind Lkw-Fahrer dazu verpflichtet, die kompletten Zeiten auszudrucken, welche durch das Kontrollgerät aufgezeichnet wurden. Fahrer müssen die Zeiten, welche nicht aufgezeichnet wurden, selbst auf dem Ausdruck vermerken. Dazu zählen beispielsweise Ruhe-, Bereitschafts- oder Arbeitszeiten. Zudem müssen auf diesem Dokument ebenfalls Fahrerkartennummer, Fahrername sowie Führerscheinnummer vermerkt werden.

Kommt es zu einer Kontrolle, in deren Zug alle Zeiten der vergangenen 28 Tag dokumentiert werden müssen, doch die Fahrerkarte nicht genutzt werden kann, werden die Informationen aus dem Kontrollgerät ausgedruckt. Immerhin speichert dieses wesentlich mehr Informationen als die Fahrerkarte.

Darf ich mit abgelaufener Fahrerkarte fahren?

Einige Fahrer sind der Meinung, dass die gleichen Regelungen, die auf eine verlorene oder defekte Fahrerkarte zutreffen, auch auf eine abgelaufene Fahrerkarte übertragen werden können. Doch ist dem so?

Nein, das Fahren ohne Karte ist nur in Sonderfällen erlaubt. Das Fahren mit abgelaufener Fahrerkarte jedoch niemals! Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) informiert Fahrer rechtzeitig über das Ablaufen einer Fahrerkarte. So kann sie verlängert werden, um Bußgeldern aus dem Weg zu gehen.

Doch Vorsicht: Beantragen Sie die Verlängerung nicht zu spät, denn es kann einige Wochen dauern, bis Sie eine neue Fahrerkarte erhalten. Eine Faustregel besagt, dass die Verlängerung einer Fahrerkarte mindestens 15 Arbeitstage vor Ablauf beantragt werden sollte.

Außerdem sollten Fahrer ihre abgelaufene Fahrerkarte für 28 Tage nach Ablauf ihrer Gültigkeit aufbewahren. Es ist gut möglich, dass sie bei einer Verkehrskontrolle vorgezeigt werden muss. Es ist wichtig, die Daten der abgelaufenen Fahrerkarte herunterzuladen, bevor man sie entsorgt.

Fazit: Fahren ohne Fahrerkarte nur in Sonderfällen möglich

Das Fahren ohne Fahrerkarte sollten Lkw-Fahrer tunlichst vermeiden. Doch im Falle eines Verlusts oder Defekts ist es ausnahmsweise für eine befristete Dauer möglich, ohne Fahrerkarte zu fahren. Wenn die Karte jedoch abgelaufen ist, ist das Fahren ohne Fahrerkarte nicht erlaubt. Bei jedem Verstoß drohen hohe Bußgelder.

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