routecontrol

Die Gesetzgebung für Lenk- und Ruhezeiten in Deutschland ist sehr komplex. Wir klären Sie auf, welche Vorgaben auch 2021 gelten und welche Ausnahmeregelungen es gibt:

Definition: Was sind die Lenk-und Ruhezeiten?

Die Ruhezeit ist die Bezeichnung für die Zeit der Lkw-Fahrer, die zur freien Verfügung steht. Gemeint ist damit nicht nur die Pause von der Lenkzeit, sondern jegliche Beschäftigung, die keiner beruflichen Tätigkeit entspricht. Dies umfasst auch:

  • das Warten an Ampeln, Bahn- oder Grenzübergängen, Kreuzungen, in Staus etc.
  • das Erledigen von behördlichen Formalitäten
  • das Be- und Entladen bzw. dessen Beaufsichtigung
  • die Wartung und Instandsetzung des Fahrzeugs
  • die Bereitschaftszeit
  • das Fahren auf dem Beifahrersitz als Doppelbesetzung für den Fahrzeugführer

 

Während der Ruhezeiten haben Lkw-Fahrer frei – das schließt auch die Arbeitsbereitschaft ein. Einzige Bedingung: Die Ruhezeiten dürfen nur im Lkw verbracht werden, wenn dieser über eine Schlafkabine verfügt und nicht bewegt wird. 

Kurz gesagt: Lenkzeit ist die reine Zeit, die der Fahrer hinter dem Steuer sitzt. Arbeitszeit ist seine im Arbeitsvertrag geregelte Zeit (Bsp.: Vollzeit = 40h). Ruhezeit benennt die Zeit, in welcher der Fahrer nicht am Steuer sitzt und aktiv fährt. 

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Was zählt zur LKW Lenkzeit und wie lang darf diese sein?

Generell beträgt die Lenk- und Ruhezeit maximal 9 Stunden pro Tag. Nach 4,5 Stunden reiner Lenkzeit ist eine Pause von mindestens 45 Minuten einzulegen. Anschließend beginnt ein neuer Lenkzeitabschnitt mit weiteren 4,5 Stunden. Ausnahmen bestätigen die Regel: Zweimal in der Wochen darf die Lenkzeit auf 10 Stunden erhöht werden. Maximale Lenkzeit in der Woche ist jedoch auf 56 Stunden begrenzt. 

Lenkzeiten LKW: Tageslenkzeit

  • Max. 9 Std.
  • Max. 2x pro Woche Erhöhung auf 10 Std.

Fahrtzeiten LKW: Lenkzeitunterbrechung

  • Nach 4,5 Std. => 45 Min.
  • Aufsplittung möglich: 15 Min. dann 30 Min.

Tägliche Ruhezeiten LKW

  • Min. 11 Std.
  • Min. 3 Std. gefolgt von 9 Std.
  • Reduzierung auf 9 Std. an 3 Tagen zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten möglich (Jeweils innerhalb eines 24 Std-Zykluses / Ausgleich nicht erforderlich)
  • Doppelbesatzung: min. 9 Std. Innerhalb eines 30 Std. Zeitraums

Unterbrechung der täglichen Ruhezeit LKW

  • Max. 2 Unterbrechungen für max. 1 Std. für Fahrer von Fahrzeugen, die per Fähre oder Bahn befördert werden

Wöchentliche Lenkzeit

  • Max. 56 Std.

Lenkzeit in 2 aufeinander folgenden Wochen

  • Max. 90 Std.

Wöchentliche Ruhezeit

  • Min. 45 Std.
  • Reduzierung auf min. 24 Std. möglich, wenn in der Vor- und Folgewoche eine Ruhezeit von min. 45 Std. eingehalten wird.
  • Muss innerhalb von 3 Wochen ausgeglichen werden

Was genau ist die Ruhezeit?

Die Ruhezeit ist ein Zeitraum, der den Lkw-Fahrern zur freien Verfügung steht und währenddessen sie keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen dürfen. Auch Arbeitsbereitschaft ist während der Ruhezeit untersagt.

Wie lange ist die vorgeschriebene tägliche Ruhezeit für Lkw-Fahrer?

Die tägliche Ruhezeit beträgt mindestens 11 Stunden und muss während eines Zeitraums von 24 Stunden genommen werden. Unter bestimmten Bedingungen kann sie auf 9 Stunden verkürzt oder in zwei Blöcke gesplittet werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Wann muss die wöchentliche Ruhezeit genommen werden?

Die Wochenruhezeit muss innerhalb eines Zyklus von 6 x 24 Stunden genommen werden und mindestens 45 Stunden dauern. Diese sind zusammenhängend zu nehmen. Unter bestimmten Bedingungen kann die wöchentliche Ruhezeit verkürzt werden.

Tageslenkzeit

Tageslenkzeit bezeichnet die Zeit, die der Fahrer aktiv fährt. Steht der Fahrer im Stau oder entlädt seine Fracht, geht diese Zeit nicht auf das Lenkzeitkonto, sondern wird zur Arbeitszeit gezählt. Bei Stillstand schalten digitale Tachographen automatisch von Lenkzeit auf Arbeitszeit um.

Die Begrenzungen und Ausnahmen sind obiger Tabelle zu entnehmen. Generell muss nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit eine Pause eingelegt werden. Leider sieht es in der Praxis anders aus: Zu hohe Arbeitsbelastung und genereller Personalmangel führen zu häufigen Arbeitszeitverstößen.

Fahrzeugortung

Wochenlenkzeit

Autobahn bei Nacht

Generell gilt, dass eine Wochenlenkzeit von 56 Stunden nicht überschritten werden darf. Hinzu kommt allerdings, dass in einem Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Wochen die Gesamtzeit von 90 Stunden das Limit ist. Im Umkehrschluss bedeutet das, wurde die Wochenlenkzeit in Woche 1 voll ausgeschöpft, dürfen nur noch 34 Stunden Lenkzeit aufgewendet werden. 

Zweite Besonderheit ist die “6×24 Stunden” Regel. Diese besagt, dass ein LKW Fahrer spätestens nach 6 zusammenhängenden Arbeitstagen eine Pause von mindestens 45 Stunden einlegen muss. Aber auch hier bestätigen die Ausnahmen die Regel: 

Es kann eine Pause auf 24 Stunden verkürzt werden, sofern in der Vor- und Folgewoche die reguläre Pause von mindestens 45 Stunden eingehalten wird. Die ungenutzte Ruhezeit (45 -24 = 21 Stunden) muss innerhalb drei Wochen nachgeholt werden:

  • im Anschluss an eine tägliche Ruhezeit oder
  • im Anschluss an eine wöchentliche Ruhezeit

Wer muss Lenk- und Ruhezeiten einhalten?

Lenk- und Ruhezeiten gelten für Fahrer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse von über 3,5 t im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr. In Deutschland werden außerdem Fahrzeuge ab 2,8 t erfasst und auch die EU erweitert in ihrer  Richtlinie (EU) 2002/15/EG die Sozialvorschriften seit 2009 auf selbstständige Fahrer. 

Fahrer von Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung mit höchstens neun Sitzplätzen, der Polizei, des Zivilschutzes und der Rettungsdienste sind ausgenommen. Im Buslinienverkehr wird die Verkehrsordnung in leicht modifizierter Form angewandt. Weitere Ausnahmen finden Sie im Artikel 3 der VO (EG) 561/2006 und § 18 Fahrpersonalverordnung (FPersV) genannt. 

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Für wen gelten die Vorgaben zu den Lenk- und Ruhezeiten?

Vorgeschrieben sind die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer von Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, die bei der gewerbliche Güter- oder Personenbeförderung zum Einsatz kommen.

Wo sind die Lenk- und Ruhezeiten geregelt?

Die tägliche Ruhezeit beträgt mindestens 11 Stunden und muss während eines Zeitraums von 24 Stunden genommen werden. Unter bestimmten Bedingungen kann sie auf 9 Stunden verkürzt oder in zwei Blöcke gesplittet werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Was droht bei einem Verstoß gegen die geltenden Lenk- und Ruhezeiten?

Bei einer Missachtung der gesetzlichen Vorgaben müssen häufig sowohl der Fahrer als auch der verantwortliche Unternehmer mit einem Bußgeld rechnen. Eine Übersicht der einzelnen Tatbestände und Sanktionen liefert diese Tabelle.

Wie lässt sich die Lenk- und Ruhezeit von der Arbeitszeit abgrenzen?

Für die zulässigen Lenk- und Ruhezeiten ist die EU zuständig, das Arbeitszeitgesetz regelt hingegen die Arbeitszeit/Schichtzeit. Beide Vorgaben sind zu beachten. 

Wie bereits beschrieben, ist die tägliche Höchstarbeitszeit mit maximal 10 Stunden gedeckelt. Für Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraftverkehr gibt es allerdings wieder Sonderbestimmungen:

Arbeitsbereitschaft: Der Fahrer muss am Arbeitsplatz anwesend sein und sich bereithalten, einen Arbeitsauftrag ohne Fremdaufforderung auszuführen.

Bereitschaftsdienst: Der Fahrer muss sich innerhalb eines Zeitraums – ohne Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz – bereit halten, um kurzfristig eine Tätigkeit aufnehmen zu können.

Im Einsatz: Die Zeit als Beifahrer oder die in der Schlafkabine verbrachte Zeit ist keine Arbeitszeit.

Diese Ausnahmeregelungen bewirken, dass  Kraftfahrer länger als 10 Stunden am Arbeitsplatz sein können, ohne einen Regelverstoß zu haben.

lenkzeiten

Welche Ausnahmen gelten bei Lenk- und Ruhezeiten?

lenk und ruhezeit lkw

Sozialvorschriften Artikel 12 – Fälle höherer Gewalt: Lenkzeit – Neue Ausnahmen seit August 2020

Wie wir bereits sehen konnten, sind jegliche Regelungen mit Sonderfällen ausgestattet. 

So sind auch hier durch Artikel 12 der Sozialvorschriften einige Ausnahmen für Lenk- und Ruhezeiten genehmigt worden: 

Das sogenannte Mobilitätspaket führt die Möglichkeit ein, die tägliche und wöchentliche Lenkzeit sowie die Gesamtarbeitszeit eines einzelnen Fahrers um bis zu 2 Stunden über die derzeitigen Standards hinaus zu verlängern. Vor allem in Fällen höherer Gewalt

  • Unfall 
  • unerwarteter Umweg
  • Grenzüberlastung
  • Sanitärkontrollen wegen COVID-19 
  • etc.

Notstandsklausel

Der als „Notstandsklausel“ bezeichnete Artikel 12 der VO (EG) Nr. 561/2006 erlaubt zwar die oben genannten Ausnahmen bei den Lenk- und Ruhezeiten, zieht aber erhebliche Bürokratie nach sich:

  • Die Begründung muss schriftlich festgehalten werden, warum ein Verstoß gegen die SV notwendig war. 
  • Dieser Ausdruck muss mindestens 28 Tage im Fahrzeug mitgeführt werden.
  • Der Ausdruck muss für den Fall einer Betriebskontrolle weitere 2 Jahre archiviert sein. 
lenk-und ruhezeiten lkw-fahrer tabelle

Heimweg

Speziell für den Heimweg wurden folgende Erweiterungen vorgenommen:

  1. Unterabsatz (Gültig seit dem 20.08.2020)
    Sofern die Sicher­heit im Straßen­ver­kehr nicht ge­fähr­det wird, kann der Fah­rer un­ter außer­ge­wöhn­lich­en Um­stän­den auch von Ar­ti­kel 6 [. . . ] ab­weich­en, in­dem er die täg­lich­e und die wö­chent­liche Lenk­zeit um bis zu ei­ner Stun­de über­schrei­tet, um die Betriebs­stät­te des Arbeit­ge­bers oder den Wohn­sitz des Fah­rers zu er­reich­en, um eine wö­chent­lich­e Ruhe­zeit ein­zu­le­gen.

  2. Unterabsatz (Gültig seit dem 20.08.2020)
    Unter den glei­chen Be­din­gun­gen kann der Fah­rer die täg­lich­e und die wö­chent­liche Lenk­zeit um bis zu zwei Stun­den über­schrei­ten, so­fern ei­ne un­un­ter­broch­ene Fahrt­unter­brech­ung von 30 Mi­nu­ten ein­ge­legt wur­de, die der zu­sätz­lich­en Lenk­zeit zur Er­reich­ung der Be­triebs­stät­te des Arbeit­ge­bers oder den Wohn­sitz des Fah­rers, um dort eine regel­mä­ßi­ge wö­chent­lich­e Ruhe­zeit ein­zu­le­gen, un­mit­tel­bar vor­aus­geht.

  3. Ausgleich (Gültig seit dem 20.08.2020
    Jede Lenk­zeit­ver­län­ge­rung wird durch ei­ne gleich­wer­ti­ge Ruhe­pause aus­ge­glich­en, die zu­sam­men mit ei­ner be­lie­bi­gen Ruhe­zeit ohne Un­ter­brech­ung bis zum En­de der drit­ten Woche nach der be­tref­fen­den Woche ge­nom­men wer­den muss.

Werkverkehr

lenk und ruhezeiten

Der Werkverkehr ist die Güterbeförderung für eigene Zwecke eines Unternehmens und ist nicht erlaubnispflichtig, jedoch aber meldepflichtig.

Nach § 1 Abs. 2 GüKG müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Kraftfahrzeuge müssen inklusive Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen, umals Güterkraftverkehr eingestuft werden zu können.
  2. Als Werkverkehr wird nur der Güterkraftverkehr bezeichnet, der für den eigenen gewerblichen Nutzen eingesetzt wird.
  3.  Die transportierten Güter müssen dabei im Eigentum des Unternehmens sein oder zumindest von diesem selbst hergestellt, verkauft, ge- oder vermietet, bearbeitet oder instand gesetzt werden.
  4. Auch die Strecke der Beförderung ist klar geregelt. Start oder Endpunkt muss das Unternehmen selbst sein.
  5. Die Fahrer der Nutzfahrzeuge müssen im Unternehmen beschäftigt sein.
  6. Der Gütertransports wird im Unternehmen als Hilfstätigkeit gesehen.

Welche Strafe droht bei Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten laut Bußgeldkatalog?

Folgende Bußgelder sind bei Missachtung der Vorgaben zu erwarten: 

Beschrei­bung

Buß­geld Fah­rer

Buß­geld Unter­neh­mer

Unter­schrei­tung der täg­lichen Ruhe­zeit

  

… bis zu 1 Stunde

30 €

 

… bis zu 3 Stunden je angefangene weitere Stunde

30 €

90 €

… mehr als 3 Stunden je ange­fangene weitere Stunde

60 €

180 €

Verkürzung der Lenkzeit­unter­brechung

  

… bis zu 15 Minuten

30 €

90 €

… mehr als 15 Minuten je ange­fangene weitere Viertelstunde

60 €

180 €

Überschreitung der zulässigen Tages­lenkzeit

  

… bis zu 1 Stunde

30 €

 

… bis 2 Stunden je angefangene weitere halbe Stunde

30 €

90 €

… über 2 Stunden je angefangene weitere halbe Stunde

60 €

180 €

Nichtmit­führen der Fahrer­karte bzw. nicht zur Prüfung ausge­händigt

  

… Kontrolle da­durch nicht er­möglicht

250 €

 

… Kontrolle dadurch er­schwert

75 €

 

Wochen­ruhezeit im Lkw oder an einem Ort ohne geeignete Schlaf­möglichkeit verbracht

bis zu 500 Euro

bis zu 1.500 €

Folgende Gesetze und Verodnungen sind zu beachten:

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
beschreibt die Arbeitszeit für Kraftfahrer im Zeitraum zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende.

Die deutsche Fahrpersonalverordnung (FPersV)
enthält Regelungen für den Bereich der Güterbeförderung durch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t und bis zu 3,5 t.

Das Fahrpersonalgesetz (FPersG)
enthält unter anderem Zuständigkeitsregelungen und Bußgeldvorschriften.

Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006
regelt insbesondere die zulässigen Lenk- und Ruhezeiten.

Die Verordnung (EU) Nr. 165/2014
regelt insbesondere die Pflicht zum Einbau eines Kontrollgerätes und die Benutzung des Kontrollgerätes.

AETR-Abkommen (Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals):
gültig im gesamten europäischen Raum mit Ausnahme von Georgien, Island, Kosovo, Monaco und Vatikanstadt.

Wie werden Lenk- und Ruhezeit aufgezeichnet & kontrolliert?

Durch einen digitalen Tachographen werden auf der Fahrerkarte Lenk- und Ruhezeiten, Lenkzeitunterbrechungen, Bereitschafts- und Arbeitszeiten, sowie die Geschwindigkeit des LKW und die gefahrenen Kilometer dokumentiert und für 28 Tage gespeichert. Man bezeichnet den Tachograph auch als EG-Kontrollgerät und er ist seit 2006 Vorschrift in LKW über 3,5 Tonnen.  

Durch das Auslesen der Daten können gesetzliche Vorgaben einfacher geprüft und nachgewiesen und somit hohe Geldstrafen vermieden werden. Polizei und zuständiges Bundesamt für Güteverkehr (BAG) nehmen kontinuierlich Kontrollen vor. 

lenk und ruhezeiten lkw

Welche Vorteile bringt routecontrol hinsichtlich Lenk- und Ruhezeiten?

Durch unsere langjährige Erfahrung und in dauerhaften Gespräche mit unseren Kunden sind wir auf unzählige Alltagsprobleme aufmerksam geworden. Daher haben wir uns zum Ziel gesetzt, diesen mit einer Rundumlösung zu begegnen. So lösen wir mit unserer Soft- und Hardware nicht nur das Problem der Zettelwirtschaft, sondern kümmern uns zudem auch um gesetzliche Fristen, weltweite  Datenauslesung, Datensicherheit und vieles mehr:  Durch die zur Verfügung gestellten Live Informationen sind Sie beispielsweise  in der Lage, schnell und unkompliziert Ihre Fahrzeuge zu koordinieren und Aufträge effizient zu planen. Auch gesetzliche Fristen stellen kein Problem mehr dar: Termingerecht oder bei Bedarf liest routecontrol Ihre Fahrerkarten- und Massenspeicherdaten aus. Sie haben zu jeder Zeit Zugriff auf aktuelle Daten Ihrer Fahrzeugflotte. Das digitale auslesen des Tachographs ist durch routecontrol flexibel und automatisiert handhabbar. Fahrzeug- und Fahrerkartendaten werden in bestimmten Abständen ausgelesen und archiviert. Sie haben jederzeit volle Kontrolle und Dokumentation über Lenk- und Ruhezeiten und können rund um die Uhr auf jegliche Informationen digital zugreifen.  

Weltweite Datenübertragung

Fahrer- und Fahrzeugdaten weltweit auslesen und übertragen.

Einhaltung von Fristen

Einhalten der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen.

Besser Kontrolle

Jederzeit Zugriff auf umfangreiche Auswertungsmöglichkeiten.

Alle Daten parat

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Alle Daten sind in der Cloud und sind sicher gespeichert

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