- Fatih Karatas
Die Gesetzgebung für Lenk- und Ruhezeiten in Deutschland ist sehr komplex. Wir klären Sie auf, welche Vorgaben auch 2021 gelten und welche Ausnahmeregelungen es gibt:
Definition: Was sind die Lenk-und Ruhezeiten?
Die Ruhezeit ist die Bezeichnung für die Zeit der Lkw-Fahrer, die zur freien Verfügung steht. Gemeint ist damit nicht nur die Pause von der Lenkzeit, sondern jegliche Beschäftigung, die keiner beruflichen Tätigkeit entspricht. Dies umfasst auch:
- das Warten an Ampeln, Bahn- oder Grenzübergängen, Kreuzungen, in Staus etc.
- das Erledigen von behördlichen Formalitäten
- das Be- und Entladen bzw. dessen Beaufsichtigung
- die Wartung und Instandsetzung des Fahrzeugs
- die Bereitschaftszeit
- das Fahren auf dem Beifahrersitz als Doppelbesetzung für den Fahrzeugführer
Während der Ruhezeiten haben Lkw-Fahrer frei – das schließt auch die Arbeitsbereitschaft ein. Einzige Bedingung: Die Ruhezeiten dürfen nur im Lkw verbracht werden, wenn dieser über eine Schlafkabine verfügt und nicht bewegt wird.
Kurz gesagt: Lenkzeit ist die reine Zeit, die der Fahrer hinter dem Steuer sitzt. Arbeitszeit ist seine im Arbeitsvertrag geregelte Zeit (Bsp.: Vollzeit = 40h). Ruhezeit benennt die Zeit, in welcher der Fahrer nicht am Steuer sitzt und aktiv fährt.
Was zählt zur LKW Lenkzeit und wie lang darf diese sein?
Generell beträgt die Lenk- und Ruhezeit maximal 9 Stunden pro Tag. Nach 4,5 Stunden reiner Lenkzeit ist eine Pause von mindestens 45 Minuten einzulegen. Anschließend beginnt ein neuer Lenkzeitabschnitt mit weiteren 4,5 Stunden. Ausnahmen bestätigen die Regel: Zweimal in der Wochen darf die Lenkzeit auf 10 Stunden erhöht werden. Maximale Lenkzeit in der Woche ist jedoch auf 56 Stunden begrenzt.
Lenkzeiten LKW: Tageslenkzeit |
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Fahrtzeiten LKW: Lenkzeitunterbrechung |
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Tägliche Ruhezeiten LKW |
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Unterbrechung der täglichen Ruhezeit LKW |
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Wöchentliche Lenkzeit |
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Lenkzeit in 2 aufeinander folgenden Wochen |
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Wöchentliche Ruhezeit |
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Was genau ist die Ruhezeit?
Die Ruhezeit ist ein Zeitraum, der den Lkw-Fahrern zur freien Verfügung steht und währenddessen sie keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen dürfen. Auch Arbeitsbereitschaft ist während der Ruhezeit untersagt.
Wie lange ist die vorgeschriebene tägliche Ruhezeit für Lkw-Fahrer?
Wann muss die wöchentliche Ruhezeit genommen werden?
Tageslenkzeit
Tageslenkzeit bezeichnet die Zeit, die der Fahrer aktiv fährt. Steht der Fahrer im Stau oder entlädt seine Fracht, geht diese Zeit nicht auf das Lenkzeitkonto, sondern wird zur Arbeitszeit gezählt. Bei Stillstand schalten digitale Tachographen automatisch von Lenkzeit auf Arbeitszeit um.
Die Begrenzungen und Ausnahmen sind obiger Tabelle zu entnehmen. Generell muss nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit eine Pause eingelegt werden. Leider sieht es in der Praxis anders aus: Zu hohe Arbeitsbelastung und genereller Personalmangel führen zu häufigen Arbeitszeitverstößen.
Wochenlenkzeit
Generell gilt, dass eine Wochenlenkzeit von 56 Stunden nicht überschritten werden darf. Hinzu kommt allerdings, dass in einem Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Wochen die Gesamtzeit von 90 Stunden das Limit ist. Im Umkehrschluss bedeutet das, wurde die Wochenlenkzeit in Woche 1 voll ausgeschöpft, dürfen nur noch 34 Stunden Lenkzeit aufgewendet werden.
Zweite Besonderheit ist die “6×24 Stunden” Regel. Diese besagt, dass ein LKW Fahrer spätestens nach 6 zusammenhängenden Arbeitstagen eine Pause von mindestens 45 Stunden einlegen muss. Aber auch hier bestätigen die Ausnahmen die Regel:
Es kann eine Pause auf 24 Stunden verkürzt werden, sofern in der Vor- und Folgewoche die reguläre Pause von mindestens 45 Stunden eingehalten wird. Die ungenutzte Ruhezeit (45 -24 = 21 Stunden) muss innerhalb drei Wochen nachgeholt werden:
- im Anschluss an eine tägliche Ruhezeit oder
- im Anschluss an eine wöchentliche Ruhezeit
Wer muss Lenk- und Ruhezeiten einhalten?
Lenk- und Ruhezeiten gelten für Fahrer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse von über 3,5 t im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr. In Deutschland werden außerdem Fahrzeuge ab 2,8 t erfasst und auch die EU erweitert in ihrer Richtlinie (EU) 2002/15/EG die Sozialvorschriften seit 2009 auf selbstständige Fahrer.
Fahrer von Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung mit höchstens neun Sitzplätzen, der Polizei, des Zivilschutzes und der Rettungsdienste sind ausgenommen. Im Buslinienverkehr wird die Verkehrsordnung in leicht modifizierter Form angewandt. Weitere Ausnahmen finden Sie im Artikel 3 der VO (EG) 561/2006 und § 18 Fahrpersonalverordnung (FPersV) genannt.
Für wen gelten die Vorgaben zu den Lenk- und Ruhezeiten?
Wo sind die Lenk- und Ruhezeiten geregelt?
Was droht bei einem Verstoß gegen die geltenden Lenk- und Ruhezeiten?
Wie lässt sich die Lenk- und Ruhezeit von der Arbeitszeit abgrenzen?
Für die zulässigen Lenk- und Ruhezeiten ist die EU zuständig, das Arbeitszeitgesetz regelt hingegen die Arbeitszeit/Schichtzeit. Beide Vorgaben sind zu beachten.
Wie bereits beschrieben, ist die tägliche Höchstarbeitszeit mit maximal 10 Stunden gedeckelt. Für Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraftverkehr gibt es allerdings wieder Sonderbestimmungen:
Arbeitsbereitschaft: Der Fahrer muss am Arbeitsplatz anwesend sein und sich bereithalten, einen Arbeitsauftrag ohne Fremdaufforderung auszuführen.
Bereitschaftsdienst: Der Fahrer muss sich innerhalb eines Zeitraums – ohne Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz – bereit halten, um kurzfristig eine Tätigkeit aufnehmen zu können.
Im Einsatz: Die Zeit als Beifahrer oder die in der Schlafkabine verbrachte Zeit ist keine Arbeitszeit.
Diese Ausnahmeregelungen bewirken, dass Kraftfahrer länger als 10 Stunden am Arbeitsplatz sein können, ohne einen Regelverstoß zu haben.
Welche Ausnahmen gelten bei Lenk- und Ruhezeiten?
Sozialvorschriften Artikel 12 – Fälle höherer Gewalt: Lenkzeit – Neue Ausnahmen seit August 2020
Wie wir bereits sehen konnten, sind jegliche Regelungen mit Sonderfällen ausgestattet.
So sind auch hier durch Artikel 12 der Sozialvorschriften einige Ausnahmen für Lenk- und Ruhezeiten genehmigt worden:
Das sogenannte Mobilitätspaket führt die Möglichkeit ein, die tägliche und wöchentliche Lenkzeit sowie die Gesamtarbeitszeit eines einzelnen Fahrers um bis zu 2 Stunden über die derzeitigen Standards hinaus zu verlängern. Vor allem in Fällen höherer Gewalt:
- Unfall
- unerwarteter Umweg
- Grenzüberlastung
- Sanitärkontrollen wegen COVID-19
- etc.
Notstandsklausel
Der als „Notstandsklausel“ bezeichnete Artikel 12 der VO (EG) Nr. 561/2006 erlaubt zwar die oben genannten Ausnahmen bei den Lenk- und Ruhezeiten, zieht aber erhebliche Bürokratie nach sich:
- Die Begründung muss schriftlich festgehalten werden, warum ein Verstoß gegen die SV notwendig war.
- Dieser Ausdruck muss mindestens 28 Tage im Fahrzeug mitgeführt werden.
- Der Ausdruck muss für den Fall einer Betriebskontrolle weitere 2 Jahre archiviert sein.
Heimweg
Speziell für den Heimweg wurden folgende Erweiterungen vorgenommen:
- Unterabsatz (Gültig seit dem 20.08.2020)
Sofern die Sicherheit im Straßenverkehr nicht gefährdet wird, kann der Fahrer unter außergewöhnlichen Umständen auch von Artikel 6 [. . . ] abweichen, indem er die tägliche und die wöchentliche Lenkzeit um bis zu einer Stunde überschreitet, um die Betriebsstätte des Arbeitgebers oder den Wohnsitz des Fahrers zu erreichen, um eine wöchentliche Ruhezeit einzulegen. - Unterabsatz (Gültig seit dem 20.08.2020)
Unter den gleichen Bedingungen kann der Fahrer die tägliche und die wöchentliche Lenkzeit um bis zu zwei Stunden überschreiten, sofern eine ununterbrochene Fahrtunterbrechung von 30 Minuten eingelegt wurde, die der zusätzlichen Lenkzeit zur Erreichung der Betriebsstätte des Arbeitgebers oder den Wohnsitz des Fahrers, um dort eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit einzulegen, unmittelbar vorausgeht. - Ausgleich (Gültig seit dem 20.08.2020
Jede Lenkzeitverlängerung wird durch eine gleichwertige Ruhepause ausgeglichen, die zusammen mit einer beliebigen Ruhezeit ohne Unterbrechung bis zum Ende der dritten Woche nach der betreffenden Woche genommen werden muss.
Werkverkehr
Der Werkverkehr ist die Güterbeförderung für eigene Zwecke eines Unternehmens und ist nicht erlaubnispflichtig, jedoch aber meldepflichtig.
Nach § 1 Abs. 2 GüKG müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:
- Kraftfahrzeuge müssen inklusive Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen, umals Güterkraftverkehr eingestuft werden zu können.
- Als Werkverkehr wird nur der Güterkraftverkehr bezeichnet, der für den eigenen gewerblichen Nutzen eingesetzt wird.
- Die transportierten Güter müssen dabei im Eigentum des Unternehmens sein oder zumindest von diesem selbst hergestellt, verkauft, ge- oder vermietet, bearbeitet oder instand gesetzt werden.
- Auch die Strecke der Beförderung ist klar geregelt. Start oder Endpunkt muss das Unternehmen selbst sein.
- Die Fahrer der Nutzfahrzeuge müssen im Unternehmen beschäftigt sein.
- Der Gütertransports wird im Unternehmen als Hilfstätigkeit gesehen.
Welche Strafe droht bei Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten laut Bußgeldkatalog?
Folgende Bußgelder sind bei Missachtung der Vorgaben zu erwarten:
Beschreibung | Bußgeld Fahrer | Bußgeld Unternehmer |
Unterschreitung der täglichen Ruhezeit | ||
… bis zu 1 Stunde | 30 € | |
… bis zu 3 Stunden je angefangene weitere Stunde | 30 € | 90 € |
… mehr als 3 Stunden je angefangene weitere Stunde | 60 € | 180 € |
Verkürzung der Lenkzeitunterbrechung | ||
… bis zu 15 Minuten | 30 € | 90 € |
… mehr als 15 Minuten je angefangene weitere Viertelstunde | 60 € | 180 € |
Überschreitung der zulässigen Tageslenkzeit | ||
… bis zu 1 Stunde | 30 € | |
… bis 2 Stunden je angefangene weitere halbe Stunde | 30 € | 90 € |
… über 2 Stunden je angefangene weitere halbe Stunde | 60 € | 180 € |
Nichtmitführen der Fahrerkarte bzw. nicht zur Prüfung ausgehändigt | ||
… Kontrolle dadurch nicht ermöglicht | 250 € | |
… Kontrolle dadurch erschwert | 75 € | |
Wochenruhezeit im Lkw oder an einem Ort ohne geeignete Schlafmöglichkeit verbracht | bis zu 500 Euro | bis zu 1.500 € |
Folgende Gesetze und Verodnungen sind zu beachten:
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
beschreibt die Arbeitszeit für Kraftfahrer im Zeitraum zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende.
Die deutsche Fahrpersonalverordnung (FPersV)
enthält Regelungen für den Bereich der Güterbeförderung durch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t und bis zu 3,5 t.
Das Fahrpersonalgesetz (FPersG)
enthält unter anderem Zuständigkeitsregelungen und Bußgeldvorschriften.
Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006
regelt insbesondere die zulässigen Lenk- und Ruhezeiten.
Die Verordnung (EU) Nr. 165/2014
regelt insbesondere die Pflicht zum Einbau eines Kontrollgerätes und die Benutzung des Kontrollgerätes.
AETR-Abkommen (Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals):
gültig im gesamten europäischen Raum mit Ausnahme von Georgien, Island, Kosovo, Monaco und Vatikanstadt.
Wie werden Lenk- und Ruhezeit aufgezeichnet & kontrolliert?
Durch einen digitalen Tachographen werden auf der Fahrerkarte Lenk- und Ruhezeiten, Lenkzeitunterbrechungen, Bereitschafts- und Arbeitszeiten, sowie die Geschwindigkeit des LKW und die gefahrenen Kilometer dokumentiert und für 28 Tage gespeichert. Man bezeichnet den Tachograph auch als EG-Kontrollgerät und er ist seit 2006 Vorschrift in LKW über 3,5 Tonnen.
Durch das Auslesen der Daten können gesetzliche Vorgaben einfacher geprüft und nachgewiesen und somit hohe Geldstrafen vermieden werden. Polizei und zuständiges Bundesamt für Güteverkehr (BAG) nehmen kontinuierlich Kontrollen vor.
Welche Vorteile bringt routecontrol hinsichtlich Lenk- und Ruhezeiten?
Weltweite Datenübertragung
Fahrer- und Fahrzeugdaten weltweit auslesen und übertragen.
Einhaltung von Fristen
Einhalten der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen.
Besser Kontrolle
Jederzeit Zugriff auf umfangreiche Auswertungsmöglichkeiten.
Alle Daten parat
Immer sofort alle .ddd Datei zu Verfügung haben
Hohe Zeitersparnis
Durch automatisch Archivierung sparen Sie sehr viel Zeit
Datensicherheit
Alle Daten sind in der Cloud und sind sicher gespeichert
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Umfangreiche Berichte und Auswertungsmöglichkeiten
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