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Hier finden Sie alle Informationen rund um die Erstausstellung, die Beantragung, Kosten, den Ersatz und die Verlängerung Ihrer Fahrerkarte.

Inhaltsverzeichnis
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Tipps & Tricks zur Fahrerkarte

Welchen Zweck erfüllt eine Fahrerkarte?

Eine elektronische Fahrerkarte ist mit einem Speicherchip ausgestattet, der Lenk- und Ruhezeiten dokumentiert. Also Zeiten, in denen gefahren oder pausiert wird. Auch wird festgehalten, wie schnell und wie lange Strecken gefahren wurden. Eine Fahrerkarte sammelt also Informationen zu Ihren Tätigkeiten.

Elektronische Fahrerkarte: Wie funktioniert sie?

Die elektronische Fahrerkarte müssen Sie vor jeder LKW Fahrt in den digitalen Fahrtenschreiber, auch Tachometer genannt, einlegen und nach einem Arbeitstag wieder entnehmen. Die Fahrerkarte müssen Sie mit dem Chip nach oben und dem Pfeil nach vorne einlegen. Als Beifahrer müssen Sie Ihre Fahrerkarte in den zweiten Steckplatz einlegen.

Wer benötigt eine Fahrerkarte?

Alle, die gewerblich einen LKW ab 3,5 Tonnen fahren, brauchen eine Fahrerkarte. Dies ist durch die Verordnungen (EWG) Nr.3821/85, die Verordnung (EG) 561/2006 und die Fahrpersonalverordnung festgelegt. Dafür müssen Sie als aller erstes eine Fahrerkarte beantragen. Einen Antrag können Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde KBA (Kraftfahrt-Bundesamt), beim TÜV Süd oder der DEKRA stellen.

Dafür benötigen Sie:

Wie viel kostet eine Fahrerkarte?

Die Kosten für eine Fahrerkarte unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. In der Regel liegen die Kosten zwischen 30 Euro und 41 Euro, hinzu kommt eine Gebühr von 3 Euro bis 4 Euro für das Übersenden der neuen Fahrerkarte. Ihre Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig. Nach diesen 5 Jahren können Sie Ihre Fahrerkarte durch einen Folgeantrag verlängern lassen. Bei einem Folgeantrag fallen circa 40 Euro an.

Wofür sammelt die Fahrerkarte Ihre Daten?

Zu den Lenk- und Ruhezeiten gibt es vorgegebene Richtlinien, die eingehalten werden müssen. Durch die Fahrerkarte können Sie als LKW-Fahrer bei einer Kontrolle nachweisen, dass Sie die Richtlinien beachtet haben. Ebenso können Sie als Unternehmer nachvollziehen, ob alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten worden sind. Wenn Sie keine Fahrerkarte besitzen oder nicht alle Tätigkeiten manuell dokumentiert haben, kann es zu Bußgeldern kommen.

Wann braucht man eine Fahrerkarte?

Die elektronische Fahrerkarte brauchen Sie, wenn Ihr LKW über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügt, um Tätigkeitsdaten wie Lenk- und Ruhezeiten zu dokumentieren. Normalerweise müssten Sie als Fahrer die Daten spätestens alle 28 Tage auslesen, beziehungsweise kopieren und Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Dieser ist verpflichtet die Tätigkeitsdaten für ein Jahr zu archivieren. Die Auslesung der Fahrerkarte ist wichtig, um zu prüfen und nachweisen zu können, dass Lenk- und Ruhezeiten eingehalten wurden. Die Fahrerkarte kann durch die Behörden zur Kontrolle oder durch den Arbeitgeber ausgelesen werden. routecontrol vereinfacht diesen Prozess für Sie! Mit dem Remote Tacho Download werden alle Daten automatisch gespeichert, ausgelesen und an Ihren Arbeitgeber übermittelt und Sie ersparen sich wertvolle Zeit.

Remote Tacho Download

Welche Daten sind noch auf der LKW Fahrerkarte oder dem Fahrtenschreiber?

Auf der Fahrerkarte und dem Fahrtenschreiber sind unterschiedliche Informationen gespeichert. Welche genau das sind, sehen Sie im folgenden Abschnitt.

Informationen auf der Fahrerkarte

Die Fahrerkarte hat folgende Informationen über Sie als LKW-Fahrer gespeichert, die jederzeit relevant sind: 

Fahrerkarte Ansicht
Fahrerkarte

Informationen auf dem Fahrtenschreiber:

Fahrtenschreiber

Fahrerkarte verlängern: Wie & Wann?

Den Folgeantrag für Ihre Fahrerkarte sollten Sie frühestens 6 Monate und spätestens 15 Tage vor Fristablauf beantragen.

Für die Verlängerung Ihrer Fahrerkarte benötigen Sie folgendes:

Fahrerkarte verloren, gestohlen oder defekt?

Sie haben Ihre Fahrerkarte verloren? Ihre Fahrerkarte wurde gestohlen? Ihre Fahrerkarte ist defekt?
Im folgenden Abschnitt wird erklärt, was bei diesen Fällen zu tun ist.

Verlust der Fahrerkarte

Bei einem Verlust ihrer Fahrerkarte müssen Sie sich binnen 7 Tagen bei der Ausstellungsbehörde melden und einen Antrag für eine Ersatzkarte stellen. In diesem Falle dürfen Sie maximal 15 Tage ohne eine Fahrerkarte fahren. Dafür muss eine manuelle Dokumentation aller Tätigkeiten erfolgen, indem vor und nach jeder Fahrt ein Ausdruck aus dem Massenspeicher erstellt wird. Die Ausdrucke müssen Sie für 28 Tage mit sich führen, bis diese von ihrem Arbeitgeber für ein Jahr archiviert werden. Sollten Sie ihre Fahrerkarte wiederfinden, so gilt es diese bei dem zuständigen Amt abzugeben, da eine Nutzung einer als verloren gemeldeten Fahrerkarte, im Falle einer Kontrolle, zu Strafverfolgung führen kann.

Defekte Fahrerkarte

Falls Ihnen innerhalb der ersten 2 Jahre nach Ausstellung ein Defekt oder ein Fehlercode am Kontrollgerät angezeigt wird, greift in der Regel die Gewährleistung. Wie bei einem Verlust ist es Ihnen gestattet 15 Tage ohne Fahrerkarte zu fahren, solange eine manuelle Aufzeichnung erfolgt. 

Fahrerkarte gestohlen

Im Falle eines Diebstahles müssen Sie bei der Polizei Anzeige erstatten. Nur wenn eine polizeiliche Meldung vorliegt, können Sie eine neue Fahrerkarte beantragen.

Was ist ein Nachtrag?

Sie merken schon, dass die genaue Dokumentation der Lenkzeiten und der Ruhezeiten eine große Rolle spielt. Wenn Sie nach der Entnahme der Fahrerkarte noch tätig waren, erfolgt ein Nachtrag. Tätigkeiten wie Ruhezeiten, Arbeitszeiten, Krankheit oder Urlaub können manuell nachgetragen werden. Wenn kein korrekter Nachtrag erfolgte, kann es für Sie bei einer Kontrolle zu einer hohen Geldstrafe kommen. 

Häufig gestellte Fragen

  • Fahrerkarte: Ab welchem Gewicht brauche Ich eine?
  • Fahrerkarten werden ab einem Gewicht von 3,5 Tonnen benötigt.

  • Welchen Zweck erfüllt die Fahrerkarte?
  • Die Fahrerkarte bietet einen Nachweis von Lenk- und Ruhezeiten. 

  • Wie viel kostet die Beantragung einer Fahrerkarte?
  • Zwischen 30 Euro und 41 Euro je nach Bundesland.

  • Wie lange ist eine Fahrerkarte gültig?
  • Elektronische Fahrerkarten sind 5 Jahre gültig.

  • Fahrerkarte defekt oder verloren, darf ich trotzdem fahren?
  • Ja, 15 Tage lang, wenn Sie einen Antrag auf Ersatz bei der Ausstellungsbehörde melden.

  • Darf ich ohne Fahrerkarte fahren?
  • Nein! Bis auf Ausnahmefälle, wie Defekt oder Verlust, dürfen Sie nicht ohne Fahrerkarte fahren. 
    Das Fahren ohne Fahrerkarte wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft und wird mit einer Geldstrafe bestraft.

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