- Fatih Karatas
Auch dieses Jahr wird wieder gefördert! Die Antragsfrist für die De-minimis Beihilfen läuft bereits seit dem 7. Januar 2022. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) möchte auch im Jahr 2022 mit Ihrem Programm Investitionen von Transportunternehmen fördern, die Ihre Effizienz und Sicherheit in Ihrem Fuhrpark steigern wollen. Im folgenden Artikel erhalten Sie die wichtigsten Infos, sowie ein paar Tipps, die Ihnen bei der Beantragung der Fördermittel helfen sollen.
Was sind die De-minimis Beihilfen?
Allgemein sind De-minimis Beihilfen Subventionen, die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) an einzelne Unternehmen ausreichen dürfen, ohne dass diese von der Europäischen Kommission explizit genehmigt werden müssen.
Für diese Beihilfen, die vom Staat an einzelne Unternehmen ausgereicht werden, gelten bestimmte Obergrenzen. So dürfen sie innerhalb von drei Steuerjahren eine Gesamtsumme von maximal 200.000 € nicht überschreiten. Für einzelne Branchen gelten jedoch abweichende (niedrigere) Höchstgrenzen.
Im Straßengüterverkehr, auf welchem der Fokus dieses Artikels liegt, gilt eine Obergrenze von maximal 100.000 €. Transportunternehmen sollen von den finanziellen Folgen der Mauterhebung entlastet, gleichzeitig soll die Sicherheit im Straßengüterverkehr gesteigert werden. Das ist das Hauptziel des staatlichen Förderprogramms.
De-minimis Beihilfen: Bestimmungen für den Straßengüterverkehr
Wer ist zuwendungsberechtigt?
- Durchführung von Güterkraftverkehr zum Zeitpunkt der Antragstellung (siehe § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG))
- Bei gewerblichem Güterkraftverkehr: eine der vorgeschriebenen Berechtigungen (§ 3 GüKG – nationale Erlaubnis / § 5 GüKG – EU-Lizenz)
- Bei Werkverkehr: Anmeldung zum Register nach § 15a GüKG
- Eigentümer oder Halter von mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeugen mit Zulassung zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zum 01. Dezember 2021
- Dabei gelten als schwere Nutzfahrzeuge Kraftfahrzeuge mit Bestimmung für den Güterkraftverkehr und zulässigem Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen
Was wird gefördert?
Die Zuwendung aus dem De-minimis Förderprogramm ist an die Durchführung einer bestimmten Maßnahme geknüpft. Entsprechende Kategorien sind:
- Fahrzeugbezogene Maßnahme
(z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelfiltersystemen, Aufwendungen für kostenpflichtige Nutzung sicherer Parkplätze in Deutschland) - Personenbezogene Maßnahme
(z.B. Aufwendungen für Sicherheitsausstattung oder Berufskleidung des Fahr- und Ladepersonals) - Maßnahme zur Effizienzsteigerung
(z.B. Erwerb von Telematiksystemen, Software zum Auslesen des digitalen Tachographen)
Wie hoch ist die Förderung?
Die Investitionshilfen der Bundesregierung reichen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.
Der Förderhöchstbetrag des antragstellenden Unternehmens errechnet sich aus einem Fördersatz von 2.000 € je schweres Nutzfahrzeug, das zum 01. Dezember 2021 zugelassen ist.
Die maximale Fördersumme je antragstellendes Unternehmen ist auf 33.000 € pro Jahr begrenzt. Das bedeutet, dass höchstens 17 förderfähige schwere Nutzfahrzeuge berücksichtigt werden können.
Hinweise zur Antragstellung
Wie eingangs erwähnt läuft der Antragszeitraum für die De-minimis Beihilfen bereits seit Beginn des Jahres, dem 07. Januar 2022. Dieser endet zum 30. September 2022.
Hier sind noch ein paar Tipps zu einem zukunftsorientierten Fuhrpark und wie Sie bestmöglich von den Fördermöglichkeiten profitieren:
- Wir raten Ihnen, Ihre Anträge so schnell wie möglich einzureichen, da die Nachfrage der Fördermittel in der Vergangenheit sehr hoch war.
- Sie können schon heute Ihre Förderung beantragen, ohne dass detaillierte Maßnahmen in Ihrem Förderantrag dargestellt sind – vereinfachen Sie Ihren Antragsprozess!
- Prüfen Sie bevorstehende Investitionen! Fahrzeugbezogene, und Maßnahmen zur Effizienzsteigerung gelten als förderfähig. Darunter fällt auch die Integration von Telematiksystemen.
Kontaktieren Sie uns!
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