- Fatih Karatas
Ob Transportdienstleister oder produzierender Betrieb mit eigenem Fuhrpark, die Unterscheidung zwischen Güterverkehr und Werkverkehr ist entscheidend. Nicht nur aus rechtlicher Sicht, sondern auch für die effiziente Planung, Verwaltung und Digitalisierung Ihrer Flotte. Doch worin liegt der Unterschied? Welche Vorgaben gelten? Und wie lässt sich beides optimal organisieren?
In diesem Beitrag erklären wir Ihnen die Definitionen von Werkverkehr und Güterverkehr, zeigen Unterschiede, Gemeinsamkeiten sowie praktische Beispiele.
Definition „Werkverkehr“: Was versteht man darunter?

Der Werkverkehr ist ein nicht-gewerblicher Transport, der ausschließlich mit eigenen Fahrzeugen für eigene Zwecke durchgeführt wird. Er dient nicht der Erzielung von Einnahmen durch Transportleistungen, sondern ist Teil der betrieblichen Eigenlogistik.
Voraussetzungen für Werkverkehr:
- Der Transport dient dem eigenen Unternehmen.
- Es werden eigene Fahrzeuge und eigenes Personal eingesetzt.
- Es findet keine entgeltliche Beförderung für Dritte statt.
- Die Güter müssen im betrieblichen Zusammenhang stehen (z. B. Rohstoffe zum Werk, Produkte zum Kunden).
Beispiel: Ein Bäckereiunternehmen liefert seine eigenen Backwaren mit eigenen Lieferfahrzeugen an seine Filialen aus → Werkverkehr.
Definition „Güterverkehr“: das macht ihn aus
Im Gegensatz dazu bezeichnet man als Güterverkehr oder gewerblichen Güterverkehr jede entgeltliche Beförderung von Waren für Dritte mit Kraftfahrzeugen, unabhängig von der Branche.
Merkmale des Güterverkehrs:
- Fremdgütertransport (Ware gehört einem Dritten)
- Entgeltliche Beförderung
- Zulassungspflichtig nach Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- Erlaubnis oder EU-Lizenz erforderlich ab 3,5 t zGG
Beispiel: Ein Transportunternehmen befördert Möbel im Auftrag eines Einrichtungshauses → Güterverkehr.

Werkverkehr oder Güterverkehr – die Unterschiede auf einen Blick
Ob Ihr Unternehmen unter Werkverkehr oder gewerblichen Güterverkehr fällt, hat direkte Auswirkungen auf Genehmigungen, Pflichten und Kostenstruktur. Eine klare Abgrenzung ist daher aus rechtlicher Sicht und auch für das interne Fuhrparkmanagement entscheidend. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede übersichtlich im Vergleich:
Merkmal | Werkverkehr | Gewerblicher Güterverkehr |
---|---|---|
Zweck | Eigennutzung | Dienstleistung gegen Bezahlung |
Transportgut | Eigene Güter | Güter Dritter |
Fahrzeuge | Eigenes Eigentum | Eigenes oder gemietetes Equipment |
Personal | Eigene Mitarbeitende | Angestellte oder externe Fahrer |
Genehmigungspflicht | Nein | Ja (ab 3,5 t EU-Lizenz notwendig) |
Mautpflicht | Ja (für LKWs je nach Gewichtsklasse) | Ja |
Unternehmerpflichten | Geringer (z. B. keine EU-Lizenz) | Hoch (Erlaubnis, Nachweise, Pflichten) |
Wie die Übersicht zeigt, ist insbesondere der wirtschaftliche Zweck des Transports das entscheidende Kriterium. Unternehmen, die Transporte rein für sich selbst durchführen, haben weniger formale Hürden, müssen aber dennoch gesetzliche Rahmenbedingungen einhalten. Bei gewerblichen Transporten hingegen gelten umfangreiche Nachweispflichten und Zulassungsvoraussetzungen.
Warum die Unterscheidung zwischen Werkverkehr und Güterverkehr wichtig ist
Die klare Einordnung in Werkverkehr oder Güterverkehr hat konkrete rechtliche und organisatorische Folgen:
- Lizenzierung: Für den gewerblichen Verkehr brauchen Sie eine GüKG-Erlaubnis oder EU-Lizenz; beim Werkverkehr nicht.
- Kontrollen: Behörden prüfen auf der Straße gezielt, ob Fahrzeuge richtig deklariert sind. Falsche Angaben können Bußgelder nach sich ziehen.
- Versicherung & Haftung: Gewerblicher Verkehr bringt andere Risiken mit sich. Auch die Absicherung sollte angepasst sein.
- Steuern & Beiträge: Der gewerbliche Verkehr unterliegt teils anderen Beitragsregelungen (z. B. Berufsgenossenschaft, Maut).
Auch wenn Sie nur gelegentlich für Dritte transportieren und 95 % Ihrer Fahrten intern sind, kann das bereits als gewerblicher Verkehr gelten.

Digitalisierung im Güter- und Werkverkehr
- Automatisierte Fahrtenbuchführung für Steuer und Nachweispflichten
- Live-Ortung der Fahrzeuge zur Transparenz und Tourenoptimierung
- Fahrzeugauslastung analysieren und Prozesse effizienter gestalten
- Wartungsplanung, UVV-Management und Überwachung der Lenkzeiten
Besonders für Mischflotten oder wechselnde Einsatzzwecke bietet die Digitalisierung und Nutzung von KI im Fuhrparkmanagement die Möglichkeit, alle Transporte transparent, rechtssicher und wirtschaftlich abzuwickeln.
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Güterverkehr und Werkverkehr unterscheiden sich nicht nur rechtlich, sondern auch organisatorisch deutlich. Wer seine Fahrzeuge korrekt einordnet und systematisch verwaltet, spart Kosten, vermeidet Bußgelder und gewinnt an Effizienz.
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FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Güterverkehr und Werkverkehr
Was ist der Unterschied zwischen Güterverkehr und Werkverkehr?
Der zentrale Unterschied liegt im Zweck des Transports: Beim Werkverkehr befördert ein Unternehmen eigene Güter für eigene Zwecke mit eigenen Fahrzeugen ohne Bezahlung. Beim Güterverkehr hingegen werden Waren Dritter gegen Entgelt transportiert, also gewerblich.
Ist Werkverkehr genehmigungspflichtig?
Nein, Werkverkehr ist nicht genehmigungspflichtig. Unternehmen müssen den Werkverkehr lediglich bei der Bundesanstalt für den Güterverkehr (BAG) anzeigen. Eine EU-Lizenz oder Güterverkehrserlaubnis wird nicht benötigt.
Welche Pflichten gelten im Werkverkehr?
Auch wenn der Werkverkehr nicht genehmigungspflichtig ist, gelten dennoch Regelungen wie die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, der Einbau eines digitalen Tachografen (ab 3,5 t zGG), die Einhaltung der Mautpflicht (je nach Fahrzeugtyp), die Durchführung der UVV-Prüfungen und die Einhaltung der Ladungssicherungsvorschriften.
Was bedeutet Werkverkehr und gewerblicher Güterverkehr im Mischbetrieb?
Einige Unternehmen betreiben sowohl Werkverkehr als auch gewerblichen Güterverkehr, z. B. bei wechselnden Aufträgen. In diesem Fall müssen die Fahrten eindeutig dokumentiert werden. Für gewerblichen Verkehr ist eine entsprechende Lizenz erforderlich, selbst wenn nur ein Teil der Fahrten betroffen ist.
Warum ist die richtige Einordnung zwischen Werkverkehr oder Güterverkehr so wichtig?
Eine falsche Zuordnung kann bei Kontrollen zu Bußgeldern, Nachforderungen oder Lizenzentzug führen. Zudem unterscheiden sich auch Versicherungs- und Haftungsfragen je nach Verkehrsart. Daher ist es wichtig, den Status Ihres Fuhrparks rechtssicher zu definieren.