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Die Busfahrer-Lenkzeiten sind von zentraler Bedeutung für die Sicherheit im Personenverkehr. Die Regelungen bezüglich Arbeits- und Lenkzeiten sollen nicht nur Risiken durch Übermüdung verhindern, sondern auch einen zuverlässigen Fahrplan gewährleisten. Um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu erleichtern, kommen zunehmend Softwarelösungen zum Einsatz. Wir fassen für Sie zusammen, was Sie über die Busfahrer-Lenkzeiten wissen müssen und wie unsere 360°-Software routecontrol Ihnen unter die Arme greifen kann.

Inhaltsverzeichnis

Fahrzeiten für Busfahrer: Gesetzliche Regelungen, Ausnahmen und Kontrollen

Die strikte Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern spielt auch eine maßgebliche Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Das genaue Monitoring dieser Zeiten ist somit von entscheidender Bedeutung für alle Unternehmen, die sich um Personentransporte kümmern. Aber wie genau sehen die gesetzlichen Vorschriften für die Busfahrer-Lenkzeiten eigentlich aus?

Gesetzliche Vorgaben: Im Bus gelten folgende Lenk- und Ruhezeiten

Die Verordnung Nr. 561/2006 legt die grundlegenden Regelungen fest, die für den gewerblichen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen und somit auch für die Busfahrer-Lenkzeiten relevant sind. Diese Vorschriften gelten nicht nur in Deutschland, sondern in allen Ländern der Europäischen Union. So können einheitliche Standards gewährleistet und grenzüberschreitende Fahrten erleichtert werden. Auch in den EWR-Mitgliedsstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen gelten die gesetzlichen Vorgaben zu den Busfahrer-Lenkzeiten. Grundsätzlich betrifft die Verordnung Nr. 561/2006 im Bereich der Personenbeförderung alle Fahrzeuge, die mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrers transportieren können.

Tägliche Busfahrer-Lenkzeiten

Gemäß den Regelungen der EU-Verordnung muss ein Busfahrer seine tägliche Lenkzeit auf maximal 9 Stunden begrenzen. Das bedeutet, dass die eigentliche Fahrzeit, also die Zeit, die er tatsächlich am Lenkrad verbringt, innerhalb dieses Zeitrahmens bleiben muss. Nach Abschluss der 9 Stunden ist dem Fahrer eine Ruhepause von mindestens 11 aufeinanderfolgenden Stunden vorgeschrieben.

Wöchentliche Busfahrer-Lenkzeiten

Die maximale wöchentliche Busfahrer-Lenkzeit darf nicht mehr als 56 Stunden betragen. Neben den täglichen Ruhezeiten schreibt die europäische Verordnung auch eine wöchentliche Ruhezeit vor. Diese Ruhezeit muss innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen entweder zweimal für jeweils 24 Stunden oder einmal für 45 Stunden in Anspruch genommen werden. So wird eine angemessene Erholung der Fahrer sichergestellt und Risiken im Straßenverkehr können minimiert werden.

Pausenregelungen

Gemäß den gesetzlichen Vorschriften ist es zwingend erforderlich, dass Busfahrer während einer Fahrt, die länger als 4,5 Stunden dauert, eine Pause von mindestens 45 Minuten einlegen. Diese vorgeschriebene Pause kann in kürzere Unterbrechungen aufgeteilt werden, solange die Gesamtdauer von 45 Minuten nicht unterschritten wird.

Stadtbus Innenraum

Ausnahmen bei den Busfahrer-Lenkzeiten

Es existieren spezifische Ausnahmeregelungen und flexible Handlungsspielräume in den gesetzlichen Vorschriften zu den Busfahrer-Lenkzeiten. Diese ermöglichen es den Unternehmen gezielt auf besondere Anforderungen und betriebliche Bedürfnisse einzugehen. Das kann insbesondere während saisonaler Spitzenzeiten oder unter außergewöhnlichen Umständen erforderlich sein. Trotzdem ist zu beachten, dass solche Ausnahmen bei den Busfahrer-Lenkzeiten nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen und keinesfalls die Sicherheit gefährden dürfen.

Kontrollen und Sanktionen bei den Fahrzeiten für Busfahrer

Es werden regelmäßige Kontrollen von dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) durchgeführt, um zu garantieren, dass die Vorschriften zu den Busfahrer-Lenkzeiten eingehalten werden. Bei Verstößen können erhebliche Geldbußen verhängt werden. Wenn ein Busfahrer seine Lenkzeit beispielsweise um 2 Stunden überschreitet, muss er selbst 60 Euro je halber Stunde zahlen und das Unternehmen 180 Euro je halber Stunde. Neben dem Zahlen von Bußgeld können sich Verstöße zudem auch negativ auf die Sicherheitsbewertung des betreffenden Unternehmens auswirken. Daher ist eine effektive Überwachung der Aktivitäten der Fahrer nicht nur im Eigeninteresse der Fahrer selbst, sondern auch im Interesse der Unternehmen. Um die Busfahrer-Lenkzeiten konsequent im Blick zu behalten, wird die Anschaffung einer Software für Fahrzeugverwaltung  immer wichtiger.

Digitale Tachografen

Zur präzisen Erfassung der Busfahrer-Lenkzeiten kommen heute digitale Tachografen zum Einsatz. Diese erfassen automatisch sämtliche relevanten Daten – darunter die zurückgelegte Strecke, die Geschwindigkeit und die Zeiten, in denen das Lenkrad geführt wird. Die gesammelten Informationen können von den zuständigen Kontrollbehörden heruntergeladen und auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Die Einführung digitaler Fahrtenschreiber hat die Genauigkeit der Überwachung erheblich gesteigert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von möglichem Fehlverhalten und Manipulationsversuchen. Mit routecontrol steht Ihnen eine ausgezeichnete Softwarelösung zur Verfügung, um die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Busfahrer-Lenkzeiten einfach und zeitsparend zu gestalten. Das elektronische Fahrtenbuch ermöglicht Ihnen, die Ruhe-, Pausen- und Lenkzeiten Ihrer Busfahrer in Echtzeit zu überwachen. In Kombination mit der Flottenmanagement-App wird die Organisation und Kommunikation zwischen Ihnen und Ihren Fahrern so einfach wie nie zuvor.

Weit mehr als nur Busfahrer-Lenkzeiten im Blick: Ganzheitliche Fahrzeugverwaltung mit routecontrol

Nutzen Sie die Möglichkeiten von routecontrol, um nicht nur die Busfahrer-Lenkzeiten zu überwachen, sondern Ihr gesamtes Flottenmanagement zu optimieren. Egal, ob Sie eine Software für die Fahrzeugortung, ein Tool für die Routenoptimierung oder eine Auftragsmanagement-Software suchen – mit routecontrol ist Ihr Unternehmen in allen Bereichen perfekt ausgerüstet!  

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