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In diesem Artikel möchten wir eine kompakte Übersicht über die aktuell geltenden Regelungen und Vorschriften geben und klären ob es Neuerungen im Jahr 2022 gegeben hat. Einen ausführlichen Artikel zum Thema Lenk- und Ruhezeiten, mit eingehender Begriffserklärung, haben wir hier bereits veröffentlicht.

Inhaltsverzeichnis
Lenk- und Ruhezeiten
Lenk- und Ruhezeiten

Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer haben ihren Sinn

Zur Erinnerung: Die Ruhezeit bezeichnet den Zeitraum, in dem die Fahrer keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen. In dieser Zeit dürfen die Fahrer z.B. auch keinen Bereitschaftsdienst haben. Die Lenkzeit ist die reine Zeit, in der die Fahrer am Steuer sitzen und aktiv fahren.

In Deutschland sind die Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer sehr genau durch den Gesetzgeber geregelt. So soll gewährleistet werden, dass die Fahrer ausgeruht und leistungsfähig sind und somit die Unfallgefahr durch Übermüdung minimiert wird.

Doch es ist gar nicht so einfach, im Paragraphendschungel den Überblick zu behalten. Vor allem, da es immer wieder Änderungen und ergänzende Vorschriften gibt, sollten sich sowohl Fahrer als auch Unternehmer regelmäßig über die aktuellen Lenk- und Ruhezeiten informieren.

Im folgenden Abschnitt geben wir einen kompakten Überblick, wie die Lenk- und Ruhezeiten aktuell im Jahr 2022 geregelt sind, und welche Zeiten und Bestimmungen ggf. geändert wurden.

Aktuelle Regelung zur Lenk- und Ruhezeit

Laut der EU-Verordnung 561/2006 werden die Lenk- und Ruhezeiten von LKW-Fahrern festgeschrieben.

Die Lenkzeit darf eine Dauer von 4,5 Stunden am Stück nicht überschreiten. Spätestens nach dieser Zeit ist eine Pause von mindestens 45 Minuten einzulegen. In dieser Zeit muss der Fahrer jegliche berufliche Tätigkeit ruhen lassen, und darf z.B. nicht mit Be- und Entladen beschäftigt sein. Auch gelten Zeiten, in denen der Fahrer beispielsweise im Stau steht oder bei Grenzkontrollen warten muss, nicht als Ruhezeit.
Ruhezeiten
sind also Pausen, die dem LKW-Fahrer zur freien Verfügung stehen.

Täglich darf die Lenkzeit nicht über 9 Stunden liegen. In Ausnahmefällen kann sie maximal zwei mal pro Kalenderwoche auf 10 Stunden pro Tag erhöht werden. Pausen sind nicht zwingend an einem Stück zu nehmen. Sie können beispielsweise auch auf 15 und 30 Minuten aufgeteilt werden.

Die maximal zulässige Lenkzeit in einer Woche beträgt 56 Stunden. Allerdings darf sie in zwei aufeinander folgenden Wochen eine Gesamtdauer von 90 Stunden nicht überschreiten.

Die tägliche Ruhezeit muss mindestens 11 Stunden betragen. Sie kann auch in 2 Blöcke aufgeteilt werden, wobei in diesem Fall die gesamte Ruhezeit dann 12 Stunden umfassen muss (erster Block mindestens 3 Stunden, zweiter Block mindestens 9 Stunden).

Zur täglichen kommt noch die wöchentliche Ruhezeit. Sie muss innerhalb eines Zyklus von 6 x 24 Stunden mindestens 45 Stunden betragen. Ist der Fahrer mehrere Wochen hintereinander im Einsatz, kann sie in der zweiten Woche auf 24 Stunden verkürzt werden. Die versäumte Ruhezeit muss allerdings zwingend in der dritten Woche nachgeholt werden. Das heißt, dass in der dritten Woche zusätzlich 21 Stunden Ruhezeit notwendig sind. Diese werden auch nur unter der Voraussetzung anerkannt, dass sie auf die normal anfallende Ruhezeit addiert wird.
Im Klartext heißt dies für den Fahrer: Es müssen in Woche drei mindestens 30 Stunden Ruhezeit am Stück abgegolten werden, bevor der Fahrer wieder in Einsatzbereitschaft geht oder hinter dem Steuer Platz nimmt.

Im Vergleich zum Vorjahr gibt es hier keine gravierende Änderung. Für eine bessere Übersicht über alle aktuell geltenden Zeiten sorgt die folgende Lenk- und Ruhezeiten Tabelle:

Tägliche Lenkzeit

  • Max. 9 Std.
  • Max. 2x pro Woche Erhöhung auf 10 Std.

Lenkzeitunterbrechung

  • Nach spätestens 4,5 Std. => 45 Min.
  • Aufsplittung möglich: erst 15 Min. dann 30 Min.

Tägliche Ruhezeit

  • Min. 11 Std.
  • Bei Aufteilung in 2 Blöcke: erster Block min. 3 Std. und zweiter Block min. 9 Std.
  • Reduzierung auf 9 Std. an 3 Tagen zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten möglich (Jeweils innerhalb eines 24 Std-Zyklus; Ausgleich nicht erforderlich)
  • Doppelbesatzung: min. 9 Std. Innerhalb eines 30 Std. Zeitraums

Unterbrechung der täglichen Ruhezeit

  • Max. 2 Unterbrechungen für max. 1 Std. für Fahrer von Fahrzeugen, die per Fähre oder Bahn befördert werden

Wöchentliche Lenkzeit

  • Max. 56 Std.

Lenkzeit in 2 aufeinander folgenden Wochen

  • Max. 90 Std.

Wöchentliche Ruhezeit

  • Min. 45 Std.
  • Reduzierung auf min. 24 Std. möglich, wenn in der Vor- und Folgewoche eine Ruhezeit von min. 45 Std. eingehalten wird
  • Muss innerhalb von 3 Wochen ausgeglichen werden

Drohende Bußgelder bei Nichteinhaltung

Die drohenden Bußgelder betreffen in fast allen Fällen nicht nur den Fahrer, der sich nicht an die Regeln und Bestimmungen hält – auch der Unternehmer, bei dem der Fahrer beschäftigt ist, wird zur Kasse gebeten. Hiermit soll verhindert werden, dass sich nicht nur die Fahrer nicht an die aktuellen Lenk- und Ruhezeiten halten, sondern auch, dass die Unternehmer Ihre Fahrer nicht dazu animieren, die Zeiten zu überschreiten bzw. zu unterschreiten.

Die nachfolgende Tabelle gibt eine gute Übersicht über die aktuell zu erwartenden Bußgelder bei Nichteinhaltung der geltenden Lenk- und Ruhezeiten:

Beschrei­bung des Verstoßes

Fah­rer

Unter­neh­mer

Unter­schrei­tung der täg­lichen Ruhe­zeit

  

… bis zu 1 Stunde

30 €

 

… bis zu 3 Stunden je angefangene weitere Stunde

30 €

90 €

… mehr als 3 Stunden je ange­fangene weitere Stunde

60 €

180 €

Verkürzung der Lenkzeit­unter­brechung

  

… bis zu 15 Minuten

30 €

90 €

… mehr als 15 Minuten je ange­fangene weitere Viertelstunde

60 €

180 €

Überschreitung der zulässigen Tages­lenkzeit

  

… bis zu 1 Stunde

30 €

 

… bis 2 Stunden je angefangene weitere halbe Stunde

30 €

90 €

… über 2 Stunden je angefangene weitere halbe Stunde

60 €

180 €

Nichtmit­führen der Fahrer­karte bzw. nicht zur Prüfung ausge­händigt

  

… Kontrolle da­durch nicht er­möglicht

250 €

 

… Kontrolle dadurch er­schwert

75 €

 

Wochen­ruhezeit im LKW oder an einem Ort ohne geeignete Schlaf­möglichkeit verbracht

bis zu 500 Euro

bis zu 1.500 €

Auch in diesem Bereich hat sich seit letztem Jahr kaum etwas geändert.
In seltenen Ausnahmefällen, beispielsweise bei höherer Gewalt oder wenn ein LKW-Fahrer keinen geeigneten Parkplatz finden kann, um seine Ruhezeit zu absolvieren, dürfen die Zeiten von den geltenden Lenk- und Ruhezeiten abweichen. Allerdings ist der Fahrer dazu verpflichtet, die Abweichung unmittelbar nach Beendigung der Fahrt zu dokumentieren.

Seit 2006 ist es Pflicht, dass in neu zugelassenen Lastkraftwagen und Transportfahrzeugen über 3,5 Tonnen digitale Fahrtenschreiber verbaut sind, um die Lenk- und Ruhezeiten fälschungssicher festhalten zu können.

Viele Unternehmer setzen mittlerweile auch auf große Lenk- und Ruhezeiten Tabellen oder Poster, um den Fahrern alle Informationen zur Verfügung zu stellen. Beide Parteien sind in der Pflicht, die aktuellen Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten und sollten sich dabei bestmöglich unterstützen und ergänzen.

Wenn Sie noch ausführlichere Erläuterungen von Begrifflichkeiten, der geltenden Gesetze und Verordnungen, sowie spezieller Ausnahmeregelungen erfahren möchten, dann empfehlen wir Ihnen unseren früheren Blog-Artikel zu Lenk- und Ruhezeiten!

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